- 05.05.2026
- Verkehrsrecht aktuell (VA)
Autokauf: Kann ein Emoji eine Willenserklärung sein?
Moderne Kommunikation hat ihre Tücken. Wird nicht konsequent die Schriftform eingehalten, sondern – auch – über E-Mail und Messengerdienste (WhatsApp etc.) kommuniziert und werden dabei Bilder, Formen und Emojis genutzt, stellt sich die Frage nach dem Erklärungswert.Der Beitrag beantwortet dies anhand einer Entscheidung des OLG München.
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juris Straßenverkehrsrecht
Beantwortet jede Frage im verkehrsrechtlichen Mandat, mit Berührungspunkten zum Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht bis hin zum Versicherungsrecht.