- 23.06.2026
- Strafverteidiger Forum (StraFo)
Praxisleitfaden zur Entschädigung für die Beschlagnahme von IT-Endgeräten nach StrEG
Die Sicherstellung und Beschlagnahme von IT-Endgeräten – insbesondere von Computern, Laptops, Tablets und Smartphones – gehört zum Standardrepertoire strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen. Kaum ein Verfahren wegen Wirtschaftsstraftaten, Cybercrime oder auch nur des Verdachts einer Beleidigung kommt ohne die Auswertung digitaler Beweismittel aus. Für die Betroffenen bedeutet dies jedoch regelmäßig einen erheblichen Eingriff: Nicht selten werden die Geräte über Monate oder gar Jahre hinweg dem Zugriff entzogen.
Das Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) ist weitläufig nur wegen der darin geregelten Entschädigung für erlittene (Untersuchungs-)Haft bekannt. Dabei eröffnet es auch für andere strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, etwa Durchsuchungen, Vermögensarreste sowie insbesondere Sicherstellungen und Beschlagnahmen, einen Anspruch auf Ausgleich.
Gerade bei der in vielen Verfahren überlangen Dauer der Sicherstellung von IT-Endgeräten kann die Geltendmachung eines solchen Anspruchs für den Mandanten wirtschaftlich sinnvoll sein.
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