- 07.05.2026
- Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
§ 105 ZPO, eine unterschätzte Norm?
Das vereinfachte Kostenfestsetzungsverfahren nach § 105 ZPO verfehlt den Zweck des Gesetzgebers, ein ökonomisches Verfahren zu gewährleisten. Ursächlich dafür ist insbesondere das Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung, wodurch eine an sich sinnvolle Kostenfestsetzung auf dem Urteil in der Praxis oft scheitert. Der Verfasser spricht sich daher dafür aus, die Kosten im Rahmen von § 105 ZPO unterstützend durch den Richter festsetzen zu lassen. Der Beitrag stellt die damit verbundenen Rechtsfragen dar, gibt Praxishinweise und enthält Musterformulierungen.
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