- 08.07.2026
- Praxis Internationale Steuerberatung (PIStB)
INDIEN: Betriebsstätten deutscher Unternehmen in Indien – Risiken und Praxisempfehlungen
Indien ist für deutsche Unternehmen ein attraktiver Absatzmarkt und gleichzeitig – zumindest gefühlt – steuerlich riskant. Während das Land über die Jahre sein Steuerrecht reformiert und 2025 zuletzt eine umfassende redaktionelle Neuordnung des Ertragsteuerrechts vorgenommen hat, führen Geschäfte mit Indien frühzeitig zu einer Besteuerung vor Ort und treffen auf hohe formale Anforderungen. Das indische Steuersystem weicht dabei in seinem Ansatz und in wesentlichen Punkten vom deutschen Steuerrecht ab. Insbesondere sind die nationalen Besteuerungstatbestände deutlich weiter gefasst. So unterliegen z. B. auch technische Dienstleistungen regelmäßig einer indischen Quellenbesteuerung. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Betriebsstätten. Sie können in Indien früher entstehen als nach deutschem Verständnis. Dadurch steigt das Risiko einer Besteuerung in Indien und von Doppelbesteuerungskonflikten. Besonders folgenreich sind Fehler bei der Quellensteuer, die bei nicht erkannten Betriebsstätten häufig auftreten. Der Beitrag ordnet die unternehmerische Praxis steuerrechtlich ein: Zunächst wird die Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen unterhalb der Schwelle einer Betriebsstätte dargestellt. Anschließend werden die Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte sowie deren praktische steuerliche Abwicklung erläutert.
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