- 10.04.2025
- notar - Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis
Digitale Produkte in notariellen Verträgen
Die digitale Welt erfasst Grundstücke und Grundstücksgeschäfte. Das gilt nicht allein für den – auch den unternehmerischen Geschäftsverkehr erfassenden – Data Act mit seiner accessibility by design für verkaufte oder vermietete Gegenstände nach Art. 3 DA, der künftig wohl auch Immobilien erfasst, sondern auch und besonders für das Digitalvertragsrecht der §§ 327 ff. BGB. Die nationalen Rechtsordnungen und insbesondere auch das deutsche Recht zahlen damit einen hohen Preis für das Scheitern des im Anwendungsbereich weitaus begrenzteren optionalen EU-Kaufrechts GEKR. Die einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben der DigitalvertragsRL haben eine Umsetzung als allgemeines besonderes Schuldrecht und zugleich als besonderes allgemeines Schuldrecht erforderlich gemacht. Diese Vorschriften gelten über § 327a Abs. 2 BGB auch für den Grundstückskauf, soweit der Kauf eines Grundstücks von einem Unternehmer an einen Verbraucher enthaltene oder verbundene digitale Produkte umfasst. Die weitgehende Unabdingbarkeit wie auch die Bedingungen der Disposition dürfte dabei auch die notarielle Praxis künftig vor Herausforderungen stellen, zumal die Prozedur des § 327h BGB auf die Situation der Beurkundung gut zugeschnitten werden könnte. Die Anwendbarkeit der §§ 327 ff. BGB auf Grundstückskäufe zieht zahlreiche Folgeprobleme nach sich.
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