- 13.05.2025
- Miet-Rechtsberater (MietRB)
Die WEG, Umsatzsteuer und gewerbliche Vermietung – das (un-) bekannte Wesen
Die sogenannte Optierung zur Umsatzsteuer des Vermieters führt zum Vorsteuerabzug und zum „Aufschlag“ von Umsatzsteuer auf die Miete und die Betriebskosten. Wie es sich aber mit Betriebskostenabrechnungen des vermietenden Teileigentümers verhält, bei denen in der Hausgeldabrechnungen die Umsatzsteuer bereits in der Hausgeldabrechnung ausgewiesen ist, hat jetzt der BGH klargestellt. Der Beitrag stellt die durchaus typische Sachverhaltskonstellation und die Einordnung des BGH dar. Das Ergebnis mag den einen oder anderen überraschen, denn tatsächlich wird die Umsatzsteuer faktisch doppelt berechnet. Lesenswert für alle Vermieteranwälte, die nur unregelmäßig mit der Umsatzsteuerproblematik konfrontiert werden.
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