- 09.05.2025
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Zwangsbehandlung im Dogmenwandel
Am 26.11.2024 verkündete das BVerfG, dass der sogenannte Krankenhausvorbehalt für Zwangsbehandlungen (§ 1906 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB a. F., inzwischen § 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB) unvereinbar ist mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG. Ein weiteres Mal trug das BVerfG dem Gesetzgeber auf, Zwangsbehandlungen zu ermöglichen, die bislang ausgeschlossen sind. Bis zum 31.12.2026 ist eine Neuregelung für ambulante Zwangsbehandlungen zu schaffen. Mit etwas Abstand lässt sich deutlicher erkennen, welche zwiespältige Rolle das BVerfG hier für die Dogmenentwicklung hatte und in welche Richtung sich das Diskursthema derzeit verschiebt.
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