- 29.10.2025
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Verlängertes Anfechtungsrecht der Eltern? – Der Lauf der Anfechtungsfrist bei der Vaterschaftsanfechtung für das minderjährige Kind
Fallen rechtliche und genetische Vaterschaft auseinander, können der rechtliche Vater, der mutmaßlich genetische Vater, die Mutter und das Kind die bestehende rechtliche Vaterschaft anfechten. Für das minderjährige Kind entscheiden in der Regel die sorgeberechtigten Eltern über die Anfechtung. Wenn diese die Vaterschaft für das Kind anfechten wollen, beruht das nicht selten darauf, dass für eine Anfechtung der Eltern aus eigenem Recht die Anfechtungsfrist bereits abgelaufen ist. Denn die Anfechtungsfrist für das minderjährige Kind beginnt nach dem Ansatz der herrschenden Meinung häufig erst später zu laufen. In der Folge erscheint das Anfechtungsrecht des Kindes eher als verlängertes Anfechtungsrecht der Eltern. Die jüngere Rechtsprechung gibt nun noch einmal Anlass, den bisherigen Ansatz zum Lauf der Anfechtungsfrist für das minderjährige Kind zu hinterfragen.
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