- 29.09.2025
- DER KONZERN (DK)
Der RegE zum CSRD-Umsetzungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das deutsche Recht beschlossen. Dies erfolgte rund zwei Monate nach der (Wieder-)Veröffentlichung des Referentenentwurfs (RefE) – und über ein Jahr nach Verstreichen der von der CSRD vorgesehenen Umsetzungsfrist. Der RegE nimmt nur geringfügige Anpassungen am RefE vor und bringt damit das Bestreben des Gesetzgebers zum Ausdruck, zu einem möglichst raschen Abschluss der Rechtsumsetzung zu gelangen. Wichtige Fragen und Handlungsbedarfe, die aus dem RegE erwachsen, werden im Folgenden umrissen.
Der vollständige Artikel ist enthalten in DER KONZERN (DK).
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