- 11.05.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Kollektiver Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Arbeitnehmern steht auch dann ein Widerspruchsrecht zu, wenn der gesamte Geschäftsbetrieb im Rahmen eines Betriebsübergangs auf einen Erwerber übergeht und daher kein Geschäftsbetrieb mehr beim Veräußerer zurückbleibt. Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber Verhandlungen mit dem Betriebsrat nach §§ 111 BetrVG ff. aufnehmen muss, wenn den widersprechenden Arbeitnehmern mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit betriebsbedingt gekündigt werden muss. Diese Frage wird besonders virulent, wenn eine große Anzahl von Arbeitnehmern dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widerspricht. Hat der Veräußerer eine Beschäftigungsgarantie auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung gegeben, ist außerdem zu klären, ob diese den widersprechenden Arbeitnehmern noch Schutz gewährt.
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