- 13.04.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Der Anspruch des Betriebsrats auf einen KI-Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG
Künstliche Intelligenz (KI) nimmt auch im betrieblichen Alltag eine immer größere Rolle ein. Hierdurch sind – je nach Einsatz der KI – verschiedene Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats betroffen. Aus diesem Grund sollten Betriebsräte durch die Einführung von § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG erleichterten Zugang zu sachverständigem Rat erhalten. Im Detail ist allerdings vieles offen – vom maßgeblichen KI-Begriff über die Reichweite der in § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG bestimmten Erforderlichkeitsfiktion bis zur Höhe angemessener Kosten. Der Beitrag stellt die Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs auf einen KI-Sachverständigen dar.
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