- 30.09.2025
- Betriebs-Berater (BB)
Dekarbonisierung und Transformation: Rechtliche Rahmenbedingungen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Jahr 2024 ein Förderinstrument geschaffen, das gezielt dort ansetzt, wo Emissionen dauerhaft gesenkt werden können – in der industriellen Produktion. Ziel ist es, durch finanzielle Zuschüsse sowohl für treibhausgasarme Verfahren als auch für die Entwicklung und Nutzung von CO2-Abscheidungstechnologien, Investitionen in klimafreundliche Produktionstechnologien zu ermöglichen. Dieser Aufsatz beleuchtet die Fördermodule der Bundesförderung BIK, zeigt auf, welche rechtlichen Anforderungen bei großen Vorhaben greifen und gibt praktische Hinweise aus den Erfahrungen der Verfasser bei der Begleitung antragstellender Unternehmen im ersten Förderaufruf.
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