- 28.01.2025
- AO-Steuerberater (AO-StB)
Berichtigung nach § 153 AO – Vorteile gegenüber der Selbstanzeige?
Während bei bewusst bei der Steuererklärungsabgabe verursachten Unstimmigkeiten letztlich nur eine Selbstanzeige übrigbleibt, kommt bei unbewussten Fehlern von Steuerpflichtigen eine Korrektur über § 153 AO in Betracht. Letzteres hat den Vorteil, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind und auch die mit einer Selbstanzeige verbundenen Hinterziehungszinsen (6 %) sowie der gestaffelte Strafzuschlag des § 398a AO nicht anfallen.