STAUDINGER Online powered by juris, Buch 3 Sachenrecht

Buch 3 Sachenrecht gilt mit 9 Bänden als Standort von ca. 120 Ansprüchen mit unterschiedlichen Funktionen.

[Mit regelmäßigen Online-Aktualisierungen.]
Begründer:
  • Dr. Julius von Staudinger
Aktualisiert

Es bietet Detailwissen und systematische Lösungen zu allen relevanten Fragen, die anderswo nicht zu finden sind, beispielsweise zu

  • der inhaltlichen Bestimmung und Abgrenzung gegenüber anderen dinglichen Rechten und sonstigen Rechtspositionen (z. B. Nachbarn)
  • der Festlegung, unter welchen Voraussetzungen Sachenrechte entstehen, erlöschen und wie sie zu übertragen und zu belasten sind
  • diversen Gestaltungsrechten
  • der nicht problemlosen Verbindungen zum System der Rechtsgeschäfte
  • grundbuchrechtlichen Fragen bis zu
  • der kaum noch überschaubaren Kasuistik zu den Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen und
  • einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten und gleichermaßen praxisorientierten Kommentierung des Wohnungseigentumsgesetzes.

Inhalte:

  • §§ 854-882 (Besitz und Allgemeines Liegenschaftsrecht 1)
  • §§ 883-888 (Vormerkung)
  • §§ 889-902 (Publizität des Grundbuchs, Grundbuchberichtigung, Widerspruch, Ersitzung)
  • §§ 903-924 (Privates Nachbarrecht)
  • §§ 925-984; Anh. §§ 929-931 (Erwerb und Verlust des Eigentums)
  • §§ 985-1011 Eigentumsschutz und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
  • ErbbauRG; §§ 1018-1112 (Erbbaurechtsgesetz, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten)
  • §§ 1113-1203 (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld)
  • §§ 1204-1296; SchiffsRG (Pfandrecht)
  • WEG §§ 1-19 (WEG 1 - Begründung des Wohnungseigentums; Wohnungseigentümergemeinschaft)
  • WEG §§ 20-64 (WEG 2 - Verwaltung; WohnungserbbauR; DauerwohnR; VerfahrensR; Ergänzende Bestimmungen)

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Als Nummer 1 unter den BGB-Großkommentaren ist der von den Verlagen Dr. Otto Schmidt und De Gruyter herausgegebene STAUDINGER in Justiz, Beratungspraxis und Wissenschaft unverzichtbar: Ein exzellentes Autorenteam kommentiert das gesamte BGB inklusive Einführungsgesetz, wichtigen Nebengesetzen sowie das Internationale Privatrecht (IPR) umfassend und tiefgreifend. Höchstes Augenmerk liegt auf einer fundierten und auch im Detail präzisen Kommentierung – meinungsstark und lösungsorientiert.

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