Sozialgesetzbuch (SGB) IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Für die über 6 Mio. schwerbehinderten Menschen in Deutschland gelten seit dem 1. Juli 2001 mehr Rechte und mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung. Mit der Kodifizierung als SGB IX wird das Schwerbehindertenrecht vollständig auch den Regelungen des 1. und 10. Buches SGB unterworfen.

Begründer:
  • Dr. Karl Hauck,
  • Prof. Dr. Wolfgang Noftz
Herausgeber/Autoren:
  • Dr. Dagmar Oppermann (Richterin am Bundessozialgericht, Kassel)
Bandherausgeber:
  • Dr. Dagmar Oppermann (Richterin am Bundessozialgericht, Kassel)

Der HAUCK/NOFTZ Kommentar versteht sich als Erläuterungswerk für Praxis und Wissenschaft. Er wendet sich an Rechtsbeistände, an alle Praktiker aus der Sozialversicherung sowie an Sozialpartner und trägt zur wissenschaftlichen Vertiefung des Rechtsgebietes bei.

Das in Gesamtherausgeberschaft von Hauck/Noftz/Oppermann erscheinende Werk zum SGB IX zählt zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren.

Im Fokus steht die konkrete Rechtsanwendung:

  • Die rundum praxistaugliche Kommentierung des Werkes berücksichtigt jede nur denkbare Fallkonstellation.
  • Ohne die Anknüpfungspunkte an das übrige Sozialrecht aus den Augen zu verlieren, konzentrieren sich die Autoren auf ihr Spezialgebiet.
  • Mit den zahlreichen lösungsorientierten Hinweisen zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Regelungen geben sie wertvolle Unterstützung für die richtige Rechtsanwendung.
  • Gesetzestexte und Rechtsprechung werden fortlaufend auf dem neuesten Stand gehalten.

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