Von unserem Partnerverlag
Verlag Ernst und Werner Gieseking
Der eingeführte Großkommentar zum RPflG wurde für seine 8. Auflage völlig neu bearbeitet und hinsichtlich der Gesetzgebung auf den Stand von Ende 2014 gebracht.
Rechtsprechung und Literatur sind bis Herbst 2014, teilweise auch darüber hinaus eingearbeitet. Die Vorschriften zur allgemeinen Stellung, zum Studium und zur Unabhängigkeit des Rechtspflegers hat Manfred Georg, der die Nachfolge des verstorbenen Karl-Otto Herrmann angetreten hat, von Grund auf neu kommentiert.
Der Kommentar will über die besondere Aktualität hinaus in seiner 8. Auflage wie in allen früheren
- die Anwendung des RPflG praxisgerecht und kritisch begleiten,
- im Inhalt erschöpfend und präzise,
- in der Darstellung klar und übersichtlich sein.
Der "Arnold/Meyer-Stolte" bleibt für Rechtspfleger und Richter, für die Justiz insgesamt, aber auch für die Studierenden an den (Fach-)Hochschulen für die Rechtspflege nach wie vor unentbehrlich.
Herausgeber:
Dr. Egon Arnold
,
Klaus Meyer-Stolte
(Dipl.-Rechtspfleger)
,
Klaus Rellermeyer
(Dipl.-Rechtspfleger)
,
Prof. Udo Hintzen
(Dipl.-Rpfl.)
,
Manfred Georg
(Dipl.-Rechtspfleger)