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Rechtsprechung
Der Kurztext einer Entscheidung besteht aus den bibliographischen Angaben, gegebenenfalls einer Titelzeile, einem Leitsatz und/oder Orientierungssatz. Darüber hinaus finden Sie Angaben zu Fundstellen, Verfahrensgängen sowie Passiv- und Aktivzitierungen.
Im Dokumentkopf finden Sie die „Bibliographische Angaben“ zur Entscheidung:
Gericht, Spruchkörper, Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind die Kernangaben.
Bei der ECLI-Angabe handelt es sich um ein europaweit einheitliches Aktenzeichen, mit welchem die neueren Urteile versehen sind: der European Case Law Identifier ist ein Ordnungssystem und eine standardisierte Identifikationsmöglichkeit (Standardidentifikator) für Entscheidungen der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Europäischen Patentamts (Europäischen Patentgerichts) – sowie aller anderen interessierten Staaten. Rechtsgrundlagen sind die Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung (2011/C 127/01) vom 29. April 2011. Das ECLI-Projekt selbst ist am 27. Oktober 2011 gestartet. Die unverwechselbare Identifikation erfolgt dabei dadurch, dass der Code (Standardidentifikator) aus mehreren, durch je einen Doppelpunkt getrennten Teilen besteht, die jeweils nur einmal vergeben werden. Der ECLI ist Teil des Systems „E-Justice“.
Die Normenkette weist die für die Entscheidung relevanten streitentscheidenden Vorschriften aus.
Im Anschluss an die bibliographischen Angaben und der Titelzeile folgt gegebenenfalls die Darstellung eines Leitsatzes:
Beim „Leitsatz“ handelt es sich um eine richterliche Zusammenfassung der Kernaussage/n einer Entscheidung. Der Leitsatz ist damit amtlicher Bestandteil einer Entscheidung.
Außerdem wird der Verfahrensgang mit den vorangegangenen und nachgehenden Entscheidungen angezeigt.
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Der „Langtext“ besteht aus dem oben beschriebenen „Kurztext“ sowie dem Tenor bzw. dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen – und zwar im gleichen Umfang wie die vom Gericht abgesetzte Originalentscheidung.
Vorschriften
Bei der Recherche nach einer Einzelnorm können Sie bereits in der Trefferliste entscheiden, ob Sie sich nur die Einzelnorm oder direkt die Gesamtausgabe anzeigen lassen möchten.
In der Dokumentansicht von Einzelnormen erhalten Sie folgende Informationen:
Durch Anklicken von Aktuelle Gesamtausgabe erhalten Sie das gesamte Gesetz in seiner aktuellen Fassung.
Der Gesamtausgabe ist ein nichtamtliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt, das gleichzeitig der Navigation zum Text der Einzelvorschrift dient.
Der Link „Zur Einzelansicht“ führt zur Anzeige des Einzelnormdokuments mit allen dokumentarischen Hinweisen und Sprungverweisen.
Im Titeldokument eines Gesetzes finden Sie darüber hinaus die „Änderungshistorie“ eines Gesetzes mit einer Auflistung der entsprechenden Bundesgesetzblätter (Gesetz- und Verordnungsblätter, soweit dokumentiert).
Bei der Anzeige von Gesetzen und Verordnungen wird im linken Bildschirmbereich das Inhaltsverzeichnis des entsprechenden Gesetzes angezeigt, mit dem sich bequem im gesamten Normkomplex navigieren lässt.
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