Seit Inkrafttreten des Aktiengesetzes vor knapp 60 Jahren haben sich die Lebenswirklichkeit der Aktiengesellschaften und das regulatorische Umfeld deutlich verändert. Der Gesetzgeber hat zwar auf diese Veränderungen mit einer großen Zahl durchaus beachtlicher Reformgesetze reagiert. Diese waren indes eher punktueller Natur und nicht selten durch Vorgaben des Unionsrechts veranlasst. Es zeigt sich die Notwendigkeit einer großen, mehr oder weniger sämtliche Bereiche des Aktienrechts umfassenden Reform.
Ein von der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR) getragener Arbeitskreis von 26 überaus namhaften Expertinnen und Experten des Aktienrechts hat es sich zur Aufgabe gemacht, Vorschläge zu einer großen Aktienrechtsreform zu entwickeln. Keiner kann die Intention besser formulieren als die VGR. Die Regelungsvorschläge sind zahlreich und umfassend. Sie betreffen Kapital, Satzung, Gläubigerschutz, Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, Organhaftung, Rechtsfolgen fehlerhafter Jahresabschlüsse, Besonderer Vertreter, Minderheitsrechte sowie Konzernrecht bis hin zu Digitalisierung und KI.
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