Bundesmeldegesetz Kommentar

Am 1. November 2015 trat das Bundemeldegesetz in Kraft und löste damit das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie die noch bis zum 31.10.2015 geltenden Meldegesetze der Länder ab. Das Bundesmeldegesetz enthält nun erstmals Regelungen, die bundesweit einheitlich und unmittelbar gelten.

Herausgeber/Autoren:
  • Werner Süßmuth (Regierungsdirektor im Bundesministerium des Innern a.D.)

Das von Werner Süßmuth begründete Standardwerk zum Melderecht hat sich seit über 30 Jahren in der Praxis des Meldewesens sowie bei den mit melderechtlichen Fragen befassten Behörden und Gerichten bewährt. Auch nach Inkrafttreten der neuen Regelungen wird dem Anwender wieder ein unverzichtbares Arbeitsmittel an die Hand gegeben. So enthält es neben einer umfangreichen Einführung in das Meldewesen die Kommentierung des Bundesmeldegesetzes, die dazugehörige Verwaltungsvorschrift sowie die Rechtsverordnungen zum Bundesmeldegesetz.

Daneben sind auch die Ausführungsgesetze der Länder und der Datensatz für das Meldewesen (DSMeld) inbegriffen. Abgerundet wird die Sammlung schließlich mit den für den Praktiker einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem Pass- und Personalausweis-, Datenschutz,- Personenstands- sowie Steuerrecht.

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