Der Deutsche Richterbund (DRB) befürwortet, die streitwertmäßige Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH unbefristet auszugestalten, um eine effiziente Erfüllung der Aufgaben des Gerichts als Revisionsinstanz und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Gerichts dauerhaft sicherzustellen.
Die Einrichtung weiterer spezialisierter Spruchkörper bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten stelle sicher, dass innerhalb des Gerichts eine häufigere Befassung der entscheidenden Spruchkörper mit der Materie eintritt (Erfahrungs- und Wissenszuwachs). Vor diesem Hintergrund erscheine die Annahme gerechtfertigt, dass mit der Einrichtung von Spezialspruchkörpern – über eine Qualitätssteigerung hinaus – eine noch höhere Richtigkeitsgewähr für die richterlichen Entscheidungen erreicht werden könne.
Von einer Konzentration eines bestimmten Sachgebiets an einem Gericht sei zu erwarten, dass sich durch die Übernahme dieses Sachgebiets aus anderen Gerichtsbezirken das Geschäftsaufkommen noch weiter erhöht und eine noch häufigere Befassung des entscheidenden Spruchkörpers mit dem Sachgebiet eintrete.
Zuständigkeitskonzentrationen könnten aber dazu führen, dass sich bewährte Gerichtsstrukturen verändern.
Weitere Informationen
Stellungnahme des DRB Nr. 8/2019 v. 05.07.2019 (PDF, 122 KB)
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des DRB v. 05.07.2019