Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Entwurf eines geänderten Corporate Governance Kodex der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 25.10.2018 Stellung genommen.
Der DAV begrüßt die vorgesehene Verschlankung des Kodex, steht vielen Änderungen jedoch äußerst kritisch gegenüber. Dies gelte etwa für den Verzicht auf die Wiedergabe von Gesetzestexten zugunsten von sog. Grundsätzen, deren Umsetzung die Unternehmen in einer neuen "Apply and Explain"-Erklärung erläutern sollen. Kritisch sieht der DAV auch die Empfehlungen zur Vorstandsvergütung und zur Begrenzung der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder auf drei Jahre. Die Aufnahme allgemeiner Forderungen der Corporate Social Responsibility (CSR)-Diskussion schaffe aus Sicht des DAV neue Unsicherheiten für Unternehmen und Anfechtungsrisiken.
Der DAV tritt daher dafür ein, nicht nur die Empfehlungen A.19 und B.1 zu streichen und die Empfehlungen zur Vorstandsvergütung zu überarbeiten, sondern auch darüber hinaus von der beabsichtigten Kodex-Revision in Teilen Abstand zu nehmen, in der Systematik des bisherigen Kodex weiterzuarbeiten und den Fokus darauf zu richten, den existierenden Kodex zu verschlanken und nur dort, wo es im Interesse einer Verbesserung der Corporate Governance sinnvoll und notwendig ist, weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen
DAV-Stellungnahme Nr. 5/2019 v. 01.02.2019 (PDF, 132 KB)
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 01.02.2019