
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur erläutert das Handbuch praxisorientiert das Gesetz zur weiteren Entwicklung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), mit dem die Sanierungschancen von Unternehmen verbessert wurden. Aufgrund der Plan-Privatautonomie können sich alle Beteiligten in die Restrukturierung des Unternehmens einbringen
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, das am 1.7.2014 in Kraft getreten ist. Durch die Neuregelungen besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig zu beenden. Im Verbraucherinsolvenzverfahren wird der außergerichtliche Einigungsversuch gestärkt und statt des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens eröffnet, um die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubiger zu erhöhen.
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