- 02.12.2025
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Sittenwidrigkeit bei letztwilligen Verfügungen
Aufgrund der Testierfreiheit kann der Erblasser im Testament bestimmen, wer nach seinem Ableben das Vermögen erhalten soll. Allerdings ist die Freiheit nicht unbegrenzt und u.a. durch das Verbot der Sittenwidrigkeit beschränkt. Die Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung kann daraus folgen, dass Inhalt oder Art und Weise des Zustandekommens der letztwilligen Verfügung oder der damit verfolgte Zweck sittlich anstößig ist. Während die Autoren in diesem Beitrag die Dogmatik des § 138 Abs. 1 BGB im erbrechtlichen Kontext und die verschiedenen Fallgruppen direkter Sittenwidrigkeit unbedingter letztwilliger Verfügungen vor dem Hintergrund ihrer intendierten Schutzrichtungen darstellen, stehen in einer weiteren Abhandlung die Besonderheiten von sittenwidrigen (Potestativ-)Bedingungen in letztwilligen Verfügungen sowie der maßgebliche Zeitpunkt und die Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit im Fokus.
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