ZPO Zivilprozessordnung

Das Standardwerk zur ZPO erscheint in 35. Auflage wie immer topaktuell mit allen neuen Themen, unter anderem: Verbandsklagen (VRUG mit VDuG), Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit, Bewältigung von Massenverfahren, zunehmende Bedeutung des Datenschutzes, Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Ein Muss für jeden Prozessualisten!

[Fortlaufende Online-Aktualisierung!]
Begründer:
  • Dr. Richard Zöller

Wie vom Zöller nicht anders gewohnt, hat auch die 35. Auflage wieder viel Neues und ein echtes Highlight zu bieten:

  • Alle unmittelbar und mittelbar einschlägigen Gesetzesänderungen aus den letzten zwei Jahren seit der Vorauflage.
  • Bis hin zu den allerletzten Änderungen, auch die, die erst nach der Sommerpause verabschiedet wurden, aber noch kurz vor Drucklegung vom überaus engagierten Zöller-Team eingearbeitet wurden.
  • Grundlegende Neubearbeitungen der §§ 542-566 ZPO (Revision) und §§ 567-577 ZPO (Beschwerde) nach Autorenwechsel.
  • Nicht zu vergessen, die immens vielen Gerichtsentscheidungen, die es auch in dieser Auflage akribisch einzuarbeiten galt.

Weitere Highlight-Themen:

  • Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit
  • Maßnahmen zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland
  • Durchführung der EU-Verordnungen zu grenzüberschreitenden Zustellungen und Beweisaufnahmen
  • Und immer noch: Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Online-First Vorteil

Im juris Portal wird der Zöller fortlaufend anhand der aktuell geltenden Rechtslage aktualisiert.

Unschlagbares Autorenteam

Die große Flut an Änderungen sowie die permanenten Online-Aktualisierungen bewältigt ein aufeinander abgestimmter Autorenkreis, der eine sorgfältige, zuverlässige und praxisorientierte Kommentierung garantiert, mit Akribie und Engagement zu Werke geht und keine Wünsche offen lässt.

Rezensionen

"Beachtlich ist, dass auch die Auswirkungen auf die ZPO von künftig erst in Kraft tretenden Gesetzen, so insbesondere durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (§§ 50, 735, 736, 859 ZPO, EGZPO) bereits aufgenommen und vorausschauend kommentiert wurden, was insoweit die Möglichkeit gibt, sich rechtzeitig auch über Kommentarliteratur in die neue Rechtsmaterie einzuarbeiten. Die Dichte der Kommentierung ist gewohnt hoch, dabei bleiben die Ausführungen konsequent prägnant, aber gleichwohl ausnahmslos gut lesbar und verständlich, was auch die 34. Auflage zu einer „Verlässlichen Bank“ und einen Wegweiser für den Rechtssuchenden und Anwender macht. […] „Der Zöller“ gilt seit jeher als Klassiker höchster Güte und empfiehlt sich auch in der aktuellen Auflage überzeugend als unentbehrlich."

Dipl.-Rechtspflegerin Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.), InsBüro 4/2022

"Normen, die sich bis zur dann 35. Auflage ändern werden, führt „der neue Zöller“ in der aktuell geltenden wie auch der anstehenden Neufassung an. So ändert sich die Regelung der Prozessfähigkeit im Betreuungsrecht zum 1.1.2023. Entsprechend sind sowohl § 53 ZPO in seiner aktuellen Fassung als auch § 53 ZPO in seiner künftigen Fassung nacheinander abgedruckt und im Folgenden gesondert hinsichtlich der Unterscheide kommentiert. Das Gleiche gilt etwa für § 173 ZPO (Zustellung von elektronischen Dokumenten), dessen Abs. 2 sich gleich zweifach, nämlich zum 1.1.2023 und zum 1.1.2024 ändern wird. Dies dokumentiert nicht nur Weitsicht, sondern ist auch vorbildlich und besonders nutzerfreundlich. Die Aktualität des Werks bis zur nächsten Neuauflage wird so im voraussehbaren Maße bezogen auf bereits bekannte anstehende Gesetzesänderungen gewährleistet. […] Insgesamt weiß die Auflage durch Qualität und Aktualität durchweg zu überzeugen. Das Werk ist aus Sicht des Verfassers ein Muss für jede juristische Bibliothek."

Paul H. Assies, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Köln, GmbHR 6/2022

"Umso beeindruckender ist es, pünktlich zum Jahresbeginn einen Kommentar in den Händen zu halten, der den aktuellen Rechtsstand zum 1.1.2022 vollständig berücksichtigt. In die Kommentierung einbezogen sind auch Regelungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. So ist etwa die Vorschrift über die Pflicht zur Einrichtung eines sicheren Übermittlungswegs für Zustellungen in § 173 Abs. 2 ZPO in den Fassungen vom 1.1.2022, v. 1.1.2023 und 1.1.2024 berücksichtigt. Die Regelung über die Prozessfähigkeit bei Betreuung (§ 53 ZPO) ist sowohl in der geltenden als auch in der am 1.1.2023 in Kraft tretenden Fassung kommentiert. […] Insgesamt wird der Zöller auch in der Neuauflage seine Bedeutung als stets zuverlässige und aktuelle Informationsquelle behalten."

VorRiBGH Dr. Klaus Bacher, Karlsruhe, MDR 7/2022

"Die Attraktivität des Zöller wurde durch seine Überarbeitung nochmals gesteigert. Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Rechtswissenschaft werden gerne in jedem Fall zum Zöller greifen."

Stefan Mroß, DGVZ 3/2022

"Den Kommentar trotz der Fülle des Materials übersichtlich zu halten und den Gebrauch zu erleichtern, war auch in dieser Auflage ein besonderes Anliegen der Bearbeiter. Der Erfolg ist eine Fülle an Informationen in nur einem Band. Ein gut aufgelegter Begleiter!"

RA Peter Irrgeher, Puchheim, MAV-Mitteilungen 5/2022

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