Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Der Praxiskommentar mit wissenschaftlichem Anspruch liefert Ihnen detaillierte, übersichtliche und gut strukturierte Erläuterungen des WpÜG und der WpÜG-AngVO, unter Einbeziehung aller europäischen und nationalen Entwicklungen.

Herausgeber/Autoren:
  • Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann (LL.M., Rechtsanwalt, Universität Tübingen),
  • Dr. Thorsten Pötzsch (Ministerialdirektor a.D.),
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider (Technische Universität Darmstadt)

Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ist das zentrale Regelwerk für bestimmte Formen von Unternehmensübernahmen. Es spielt in der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Beratungspraxis sowie bei Mergers and Acquisitions (M&A) eine herausragende Rolle.

Die dritte Auflage des Standardwerks enthält neben umfassenden Erläuterungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes wiederum eine Kommentierung der besonders praxisrelevanten WpÜG-Angebotsverordnung. Neben diversen kleinteiligen Gesetzesänderungen sind die Änderungen durch

  • das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie sowie durch
  • das Erste und Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. und 2. FiMaNoG)

hervorzuheben. Diese wurden allesamt sorgfältig eingearbeitet.

Besondere Bedeutung haben daneben

  • die einschlägige übernahmerechtliche Rechtsprechung,
  • die aufsichtliche Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie
  • die vielfältigen rechtspraktischen Fragen bei Vorbereitung und Durchführung einer Übernahme

sei es aus Sicht des Bieters oder der Zielgesellschaft.

All diesen Anforderungen wird das Werk mit seinem großartigen Herausgeber- und Autorenteam und deren praktisch erprobten, vorausschauenden und meinungsbildenden Kommentierungen gerecht.

Rezension zur Vorauflage

"Mit diesen Eigenschaften erreicht der Kommentar eine Alleinstellung und ragt unter den bereits vielen sehr guten Kommentaren zum WpÜG nochmals heraus."

Rechtsanwalt Dr. Hendrik Drinkuth, AG 11/2014

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